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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichDarlehen

Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen gründen oder übernehmen oder als junges Unternehmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Gründung einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung oder bei Ihrem Vorhaben innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Sie bekommen den Gründungskredit für folgende Maßnahmen: Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind, Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen, reine Rationalisierungen und Modernisierungen sowie Warenlager. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Planen Sie ein Vorhaben in der bayerischen GuW-Fördergebietskulisse (Cham, Freyung-Grafenau, Landkreis und kreisfreie Stadt Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Weiden in der Oberpfalz, Wunsiedel im Fichtelgebirge), werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch bei Nebenerwerbsgründungen, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen auf dem Gebiet des Freistaates Bayern investieren, den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, Ihr Vorhaben so weit vorbereitet haben, dass Sie nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.

Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein.

Als natürliche Person müssen Sie für die unternehmerische Tätigkeit fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Ersatzbeschaffungen, Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, Umschuldungen und Sanierungen stille Beteiligungen, Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

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Häufige Fragen zu Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms

Wer kann Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Gründungskredit im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern

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