Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen gründen oder übernehmen oder als junges Unternehmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch bei Nebenerwerbsgründungen, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen auf dem Gebiet des Freistaates Bayern investieren, den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, Ihr Vorhaben so weit vorbereitet haben, dass Sie nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.
Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein.
Als natürliche Person müssen Sie für die unternehmerische Tätigkeit fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Ersatzbeschaffungen, Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, Umschuldungen und Sanierungen stille Beteiligungen, Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
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Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
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Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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