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Gründungsfonds – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V.

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen

Der Gründungsfonds unterstützt die Gründung neuer Kita- und Schulfördervereine in Sachsen-Anhalt mit Beratung, Qualifizierung und Zuschüssen zu den Gründungskosten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e. V. (LSFV-ST) möchte die Gründung neuer Kita- und Schulfördervereine in Sachsen-Anhalt fördern. Dazu unterstützt der LSFV-ST die Initiativgruppen mit Beratung und Qualifizierung. Darüber hinaus soll – im Rahmen der Möglichkeiten – ein Zuschuss zu den Gründungskosten bereitgestellt werden. Eine Vereinsgründung kostet Geld. In Sachsen-Anhalt auch für gemeinnützige Vereine. Dies ist eine der kleineren Hürden für eine Vereinsgründung. Daher gewähren wir neu gegründeten Kita- und Schulfördervereinen ein Startdarlehen … den Gründungsfonds. Es ist zum Teil viel rechtliches und steuerliches Wissen erforderlich, um einen Kita- und Schulförderverein komplikationslos zu Gründen. Daher geben wir auf Anfrage unser Wissen weiter und geben Empfehlungen, um die Klippen zu umschiffen. Des Weiteren bieten wir im Verbund mit dem Bundesverband, der Stiftung Bildung und befreundeten Landesverbänden anderer Bundesländer Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.

Frist und Status

Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V..

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lsfv_gruendungsfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Kita- und Schulfördervereine können einen Antrag auf Mittel aus dem Gründungsfonds stellen, wenn sie sich in Sachsen-Anhalt befinden und die Gründung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Die Richtlinien und Förderbedingungen müssen anerkannt werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gründungsfonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Gründungsfonds

Wer kann Gründungsfonds beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsfonds?

Förderbetrag: bis 2.000 €.

Bis wann kann man Gründungsfonds beantragen?

Antragstellung fortlaufend möglich

Wer ist Fördergeber von Gründungsfonds?

Fördergeber ist Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V.. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Gründungsfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gründungsfonds zur Gruppe „lsfv_gruendungsfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt