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Antrag möglichBürgschaft

GründungsExpress-Bürgschaft – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als junges gewerbliches Unternehmen oder als Existenzgründerin und Existenzgründer kurzfristig einen Kredit brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Existenzgründerin und Existenzgründer von Ihrem Kreditrisiko. Durch eine verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 5 Arbeitstagen verbessern sich wesentlich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Innerhalb der ersten 2 Geschäftsjahre wird eine begleitende Beratung Ihres Unternehmens bezuschusst. Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten für folgende Vorhaben: Gründung,Übernahmen,Investitionen,Betriebsmittel,Existenzerweiterung im Rahmen einer weiteren tätigen Beteiligung,Avale,Filialerrichtungen. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags ist auf bis zu EUR 300.000 begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen darf nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sein.Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

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Häufige Fragen zu GründungsExpress-Bürgschaft

Wer kann GründungsExpress-Bürgschaft beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei GründungsExpress-Bürgschaft?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von GründungsExpress-Bürgschaft?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Schleswig-Holstein

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