GründungsBONUS Plus – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Berlin fördert mit dem GründungsBONUS Plus Ihre Existenzgründung oder Ihr Start-up in der Aufbauphase.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit.
Kapitalgesellschaften und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein und muss die Grenzen eines Kleinstunternehmens einhalten.
Nicht gefördert werden das Baugewerbe, die Gastronomie, die Hotellerie, der Einzelhandel mit Ausnahme des Versandhandels.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu GründungsBONUS Plus
Wer kann GründungsBONUS Plus beantragen?
Existenzgründer/in, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei GründungsBONUS Plus?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man GründungsBONUS Plus beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.
Wer ist Fördergeber von GründungsBONUS Plus?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2027
- Förderregion
- Berlin