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GründungsBONUS Plus – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Land Berlin fördert mit dem GründungsBONUS Plus Ihre Existenzgründung oder Ihr Start-up in der Aufbauphase.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert mit dem GründungsBONUS Plus Ihre Existenzgründung oder Ihr Start-up in der Aufbauphase. Sie bekommen den GründungsBONUS Plus für den Aufbau Ihres Unternehmens, das die Entwicklung, Herstellung und Einführung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse plant, Ihr Gründungsvorhaben auf Basis von technologischen, digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Geschäftsmodellen. Sie bekommen den GründungsBONUS Plus als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 EUR innerhalb von 2 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit.

Kapitalgesellschaften und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein und muss die Grenzen eines Kleinstunternehmens einhalten.

Nicht gefördert werden das Baugewerbe, die Gastronomie, die Hotellerie, der Einzelhandel mit Ausnahme des Versandhandels.

Antragsentwurf für dieses Programm

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0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu GründungsBONUS Plus

Wer kann GründungsBONUS Plus beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei GründungsBONUS Plus?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man GründungsBONUS Plus beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.

Wer ist Fördergeber von GründungsBONUS Plus?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2027
Förderregion
Berlin