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Antrag möglichDarlehen

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung für den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz,die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge,den Erwerb einer tätigen Beteiligung,Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche ProdukteVorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen,den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,Betriebsmittel. Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bei Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht;Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme. Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme. Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird. Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 5 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahme oder Investition in Sachsen durchführen.Als Existenzgründerin und Existenzgründer müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen.

Die Selbstständigkeit muss Ihren Haupterwerb darstellen;über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm)

Wer kann Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm)?

Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 5 %.

Bis wann kann man Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
5 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen

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