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Antrag möglichZuschuss

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Vorhaben zur Stärkung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für folgende Projekte: Wissenstransfer wie Kongresse, Konferenzen, Workshops, Seminare, Festivals,Markterschließung, zum Beispiel zur Vorstellung neuer Verfahren, Produkte, Ideen und Innovationen sowie Wettbewerbe,Vernetzung und Kooperation, Informations- und Mentoringangebote,Imagebildung des Kultur- und Kreativwirtschaftsstandorts,Talentaktivierung, Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung, insbesondere durch Veranstaltungen oder Vernetzungsaktivitäten, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen bis zu EUR 5.000 erhalten Sie als Festbetragsfinanzierung. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle Kreativwirtschaft Hessen in Anspruch nehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Organisationen, Institutionen und Initiativen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft,Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Hochschulen und Kammern, sowiejuristische und natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchführen.

In begründeten Einzelfällen erhalten Sie auch eine Förderung für Maßnahmen, die für hessische Unternehmen außerhalb Hessens durchgeführt werden.Bitte beachten Sie außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.

Sie erhalten keine Förderung für Projekte, die überwiegend der öffentlichen Kulturförderung und/oder Soziokultur zuzurechnen sind und sich nicht an die Erwerbswirtschaft richten,Filmförderung und andere Projekte, die durch Hessen Film und Medien GmbH gefördert werden können,Angebote ohne Hessenbezug,überwiegend eigene unternehmerische Betätigungen,überwiegend individuelle Beratungsleistungen, insbesondere in rechtlichen, steuerlichen oder planerischen Angelegenheiten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft

Wer kann Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft beantragen?

Unternehmen, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft?

Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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