Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Organisationen, Institutionen und Initiativen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft,Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Hochschulen und Kammern, sowiejuristische und natürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchführen.
In begründeten Einzelfällen erhalten Sie auch eine Förderung für Maßnahmen, die für hessische Unternehmen außerhalb Hessens durchgeführt werden.Bitte beachten Sie außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Sie erhalten keine Förderung für Projekte, die überwiegend der öffentlichen Kulturförderung und/oder Soziokultur zuzurechnen sind und sich nicht an die Erwerbswirtschaft richten,Filmförderung und andere Projekte, die durch Hessen Film und Medien GmbH gefördert werden können,Angebote ohne Hessenbezug,überwiegend eigene unternehmerische Betätigungen,überwiegend individuelle Beratungsleistungen, insbesondere in rechtlichen, steuerlichen oder planerischen Angelegenheiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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