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Gleichstellungspreis – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt schreibt jährlich den Landesgleichstellungspreis aus, um Projekte und Initiativen für Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt schreibt jährlich den Landesgleichstellungspreis aus. 2025 unter dem Motto 'Gleichstellung leben - Demokratie stärken'. Gesucht werden engagierte Projekte, Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit und demokratische Teilhabe einsetzen. Der Preis ist mit bis zu 1.000 Euro dotiert, das Preisgeld für herausragendes Einzelengagement beträgt 500 Euro. Vergeben wird der Preis in vier Kategorien. In der ersten Kategorie stehen Projekte im Mittelpunkt, die geschlechtersensible Bildung fördern. Die zweite Kategorie richtet sich an Initiativen, die sich für mehr Sichtbarkeit und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen einsetzen, etwa durch kreative Öffentlichkeitsarbeit. In der dritten Kategorie werden Projekte ausgezeichnet, die sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt engagieren und entsprechende Präventions- und Unterstützungsangebote schaffen. Die vierte Kategorie würdigt Einzelpersonen, die sich in besonderer Weise für Gleichstellung und demokratische Werte stark machen. Die Auswahl der Preisträger:innen übernimmt eine unabhängige Fachjury. Die feierliche Verleihung findet am 05.11.2025 im Anhaltischen Theater in Dessau-Roßlau statt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.000 €.

Frist und Status

jährlich im August

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_gleichstel“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gleichstellungspreis"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Gleichstellungspreis

Wer kann Gleichstellungspreis beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Gleichstellungspreis?

Förderbetrag: 500 € – 1.000 €.

Bis wann kann man Gleichstellungspreis beantragen?

jährlich im August

Wer ist Fördergeber von Gleichstellungspreis?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Gleichstellungspreis mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gleichstellungspreis zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_gleichstel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 1.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Preis
Förderregion
Sachsen-Anhalt