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Gleichstellungspreis – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Gleichstellungspreis des Landes Sachsen-Anhalt wird jährlich verliehen und zeichnet Projekte, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen aus, die sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Projekte, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Gleichstellungsministerium verleiht jährlich seit 2023 den Gleichstellungspreis des Landes Sachsen-Anhalt. Gesucht werden engagierte Projekte, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung im Land Sachsen-Anhalt einsetzen. Der Landesgleichstellungspreis macht das vielfältige Engagement für Gleichstellung in Sachsen-Anhalt sichtbar und stärkt Projekte, die strukturelle Verbesserungen für Frauen bewirken. Er unterstreicht die Bedeutung von Gleichstellung für eine demokratische und solidarische Gesellschaft. Dabei werden auch unterschiedliche Lebensrealitäten von Frauen sowie Mehrfachbenachteiligungen berücksichtigt. Die Preisverleihung erfolgt durch die Gleichstellungsministerin sowie die Landesbeauftragten für Frauen- und Gleichstellungspolitik im Rahmen einer presse- und öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.

Frist und Status

Frist: jährlich im August

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_gleichstel“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gleichstellungspreis"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Gleichstellungspreis

Wer kann Gleichstellungspreis beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Projekte, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Gleichstellungspreis?

Förderbetrag: bis 1.000 €.

Bis wann kann man Gleichstellungspreis beantragen?

Frist: jährlich im August

Wer ist Fördergeber von Gleichstellungspreis?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Gleichstellungspreis mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Gleichstellungspreis zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_gleichstel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Sonstiges
Förderregion
Sachsen-Anhalt