Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Der Gleichstellungspreis des Landes Sachsen-Anhalt wird jährlich verliehen und zeichnet Projekte, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen aus, die sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Projekte, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000 €.
Frist: jährlich im August
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_gleichstel“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gleichstellungspreis zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Projekte, Unternehmen
Förderbetrag: bis 1.000 €.
Frist: jährlich im August
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Gleichstellungspreis zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_gleichstel". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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