Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.Die an einer Fortbildung oder an einem Coaching teilnehmenden Personen müssen Beauftragte aus der Privatwirtschaft und in Wohlfahrtsorganisationen oder Personalverantwortliche sein,aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen stammen,ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.
Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Beschäftigte aus Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel der Landkreise, Bezirke, Städte, Gemeinden) und Beschäftigte des Bildungsanbieters, der die Maßnahme durchführt, können nicht als Teilnehmende gefördert werden.Sie führen die Projekte in Bayern durch.Der Umfang Ihres Vorhabens muss mindestens 12 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden zu je 45 Minuten betragen.Die Vorbereitungszeit darf normalerweise 4 Wochen nicht überschreiten.Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 8 förderfähigen Personen.Wenn Sie neue Ansätze für Weiterbildungsschulungen und -formate entwicklen, müssen diese Maßnahmen mindestens 4 Themenmodule umfassen und dürfen höchstens eine Dauer von 6 Monaten haben.Die Qualifizierungsmaßnahmen können durch arbeitsplatznahe Lernformen und/oder unter Nutzung interaktiver, digitaler Medien („blended learning“) oder Training am Arbeitsplatz unterstützt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können Projekte alternativ als reine Onlinekurse durchgeführt werden.Alle Teilnehmenden bekommen eine Teilnahmebescheinigung, die die Dauer, Inhalte und Bestandteile des Kurses enthält.
Wenn eine offizielle Prüfung (IHK-Zertifizierung oder Ähnliches) abgelegt wurde, bekommt die Teilnehmerin und der Teilnehmer eine qualifizierte Bescheinigung, die Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen und gegebenenfalls eines höheren Bildungsstands nach ISCED, Europäischem beziehungsweise Deutschem Qualifikationsrahmen enthält.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderquote: 60 %.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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