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  4. /Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte
Antrag möglichZuschuss

Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Fortbildungen und Coachingmaßnahmen, die Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen durchführen, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten: Erhöhung der Qualität der Gleichstellungsarbeit,Verbesserung der Resilienz der Gleichstellungsbeauftragten. Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung auch für die Entwicklung von neuen Ansätzen für Weiterbildungsschulungen und Formate. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent und des Landeszuschusses bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.Die an einer Fortbildung oder an einem Coaching teilnehmenden Personen müssen Beauftragte aus der Privatwirtschaft und in Wohlfahrtsorganisationen oder Personalverantwortliche sein,aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen stammen,ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.

Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten und Beschäftigte aus Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel der Landkreise, Bezirke, Städte, Gemeinden) und Beschäftigte des Bildungsanbieters, der die Maßnahme durchführt, können nicht als Teilnehmende gefördert werden.Sie führen die Projekte in Bayern durch.Der Umfang Ihres Vorhabens muss mindestens 12 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden zu je 45 Minuten betragen.Die Vorbereitungszeit darf normalerweise 4 Wochen nicht überschreiten.Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 8 förderfähigen Personen.Wenn Sie neue Ansätze für Weiterbildungsschulungen und -formate entwicklen, müssen diese Maßnahmen mindestens 4 Themenmodule umfassen und dürfen höchstens eine Dauer von 6 Monaten haben.Die Qualifizierungsmaßnahmen können durch arbeitsplatznahe Lernformen und/oder unter Nutzung interaktiver, digitaler Medien („blended learning“) oder Training am Arbeitsplatz unterstützt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können Projekte alternativ als reine Onlinekurse durchgeführt werden.Alle Teilnehmenden bekommen eine Teilnahmebescheinigung, die die Dauer, Inhalte und Bestandteile des Kurses enthält.

Wenn eine offizielle Prüfung (IHK-Zertifizierung oder Ähnliches) abgelegt wurde, bekommt die Teilnehmerin und der Teilnehmer eine qualifizierte Bescheinigung, die Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen und gegebenenfalls eines höheren Bildungsstands nach ISCED, Europäischem beziehungsweise Deutschem Qualifikationsrahmen enthält.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte

Wer kann Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte beantragen?

Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte beantragen?

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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