Gleichberechtigte Lebensperspektiven eröffnen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen
Das Programm zielt darauf ab, gleichberechtigte Lebensperspektiven zu schaffen und verschiedene Fördermöglichkeiten anzubieten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Kommunen, Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind abhängig von den spezifischen Projekten und Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gleichberechtigte Lebensperspektiven eröffnen
Wer kann Gleichberechtigte Lebensperspektiven eröffnen beantragen?
Vereine, Kommunen, Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Gleichberechtigte Lebensperspektiven eröffnen?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Gleichberechtigte Lebensperspektiven eröffnen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Gleichberechtigte Lebensperspektiven eröffnen zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
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- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt