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Antrag möglichZuschuss

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Freistaat Thüringen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Auszubildende für den Pflegeberuf in Drittstaaten anwerben und vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal EUR 4.000 pro Auszubildender oder Auszubildendem. Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 4.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 PflBG mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie die Gewinnung oder Vorbereitung potenzieller Auszubildender an Dritte beauftragen, müssen diese hinsichtlich der Eignung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) als Dienstleister anerkannt sein.

Wenn Sie die Maßnahmen selber durchführen, unterliegen sie ebenfalls dem Anerkennungsverfahren.

Es gilt der zwischen dem zuständigen Ministerium und der LEG/ThAFF abgestimmte Kriterienkatalog.Normalerweise müssen Sie die Auszubildenden im Herkunftsland gewinnen und vorbereiten.

Teile der Sprachausbildung können in Deutschland erfolgen.Die praktische Ausbildung muss in Thüringen bei Ihnen als in Thüringen anerkanntem Träger der praktischen Ausbildung stattfinden.

Die schulische Ausbildung sowie Praktika innerhalb der praktischen Ausbildung, vor allem in Engpassbereichen, können die Auszubildenden auch außerhalb Thüringens absolvieren.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Wer kann Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)?

Förderbetrag: 4.000 €.

Wer ist Fördergeber von Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)?

Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
4.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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