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Antrag möglichZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Investitionen in die regionale Infrastruktur und die Regionalentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Regionalentwicklung. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,Anbindung von Gewerbebetrieben an Verkehrs- und Versorgungsnetze,Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung und Reinigung von gewerblichem Abwasser,Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus sowie zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihrer Ausstattung,Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung,Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren für kleine und mittlere Unternehmen (dies können auch Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren beziehungsweise -parks an Standorten von Hochschulen, institutionell geförderten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sein),Regionalmanagementvorhaben sowieRegionalbudgetvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Infrastrukturmaßnahmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein höherer Fördersatz möglich.Für Vorhaben im Bereich Regionalmanagement beträgt der erstmalige Zuschuss bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Betrag liegt jährlich bei maximal EUR 200.000, bei einer interregionalen Kooperation jährlich bei maximal EUR 250.000. Der Fördersatz sinkt je Verlängerungsperiode um 10 Prozentpunkte.Bei einem Regionalbudget beträgt die Höhe des erstmaligen Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Betrag liegt jährlich bei maximal EUR 300.000. Der Fördersatz sinkt je Verlängerungsperiode um 10 Prozentpunkte.Planungs- und Beratungsleistungen zur Geländeerschließung für den Tourismus werden mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der maximale Förderung für Tourismusmaßnahmen beträgt in der Regel EUR 5 Millionen. Richten Sie eine formlose Fördervoranfrage an die Bewilligungsbehörde, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Fördervoranfragen im Bereich der touristischen Infrastruktur stellen Sie bis zum 31.8. eines Jahres für die Förderung im Folgejahr. Ihren Antrag für Infrastrukturmaßnahmen (außer im touristischen Bereich) richten Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen im Bereich der touristischen Infrastruktur an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Fördervoranfragen im Bereich der touristischen Infrastruktur bis zum 31.8. eines Jahres für die Förderung im Folgejahr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Für verschiedene Vorhaben sind juristische Personen antragsberechtigt, sofern sie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

Für den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung sind auch Kammern und Innungen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss einen Bedarf für Ihre Maßnahme geben.An der Realisierung Ihres Vorhabens besteht ein großes regional- und strukturpolitisches Interesse.Sie müssen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie Ziele der Landesplanung müssen berücksichtigen.Die Höhe der Gesamtinvestition beträgt mindestens EUR 50.000.Sie sichern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens.Sie erbringen einen angemessenen finanziellen Eigenanteil von 10 Prozent bis 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur?

Förderbetrag: 50.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur beantragen?

Fördervoranfragen im Bereich der touristischen Infrastruktur bis zum 31.8. eines Jahres für die Förderung im Folgejahr.

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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