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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit besonderem Struktureffekt. Sie bekommen die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte, eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie der Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre. Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für folgende Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit: Errichtungsinvestitionen, Investitionen zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, Investitionen zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen sowie Investitionen in den Umweltschutz, die über nationale und EU -Normen hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern. Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben von KMU sowie auf die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/ Mobilität und Logistik, Optische Technologien, IKT /Medien und Kreativwirtschaft. Die Förderung bekommen Sie in der Regel als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten. Wenn Sie mindestens 5 Dauerarbeitsplätze schaffen, können Sie die Zuschüsse auch lohnkostenbezogen erhalten. Sie erhalten die Investitionsbeihilfen maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze, wobei andere Investitionsbeihilfen anzurechnen sind. C-Fördergebiet kleine Unternehmen: 30 Prozent, mittlere Unternehmen: 20 Prozent, große Unternehmen: 10 Prozent. D-Fördergebiet Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent, Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent, Für Ihr Investitionsvorhaben in einem Großunternehmen in C- und D-Gebieten erhalten Sie maximal EUR 200.000 Gesamtbetrag innerhalb von 3 Steuerjahren. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Investitionsvorhabens unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Antragstellung in der geförderten Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% erhöht wird

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen von der Maßnahme ausgehenden besonderen Struktureffekt für die Berliner Wirtschaft und das Arbeitsplatzangebot in Berlin nachweisen.

Sie setzen Ihre Erzeugnisse überwiegend überregional ab.

Ihre Investitionsvorhaben sind nur förderfähig, wenn die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder der Investitionsbetrag, bezogen auf 1 Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen – um mindestens 50 Prozent übersteigt.

Ihr Investitionsvorhaben muss ein Volumen von mindestens EUR 10.000 haben.

Ihre Beschäftigten in den Berliner Betriebstätten müssen ein Stundenentgelt nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erhalten.

Ausgenommen hiervon sind geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.

Wenn Sie in Ihren Berliner Betriebsstätten mehr als 30 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, erhalten Sie keine Förderung.

Wenn Sie mehr als 20 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, kann Ihr Investitionsvorhaben mit maximal der Hälfte des jeweils möglichen Förderhöchstsatzes gefördert werden.

Beim Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte darf der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen.

Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümerinnen und Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt diese Voraussetzung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Wer kann Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?

Antragstellung in der geförderten Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% erhöht wird

Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?

Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 200.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin