Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Berlin
Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen in die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Antragstellung in der geförderten Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% erhöht wird
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen von der Maßnahme ausgehenden besonderen Struktureffekt für die Berliner Wirtschaft und das Arbeitsplatzangebot in Berlin nachweisen.
Sie setzen Ihre Erzeugnisse überwiegend überregional ab.
Ihre Investitionsvorhaben sind nur förderfähig, wenn die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder der Investitionsbetrag, bezogen auf 1 Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen – um mindestens 50 Prozent übersteigt.
Ihr Investitionsvorhaben muss ein Volumen von mindestens EUR 10.000 haben.
Ihre Beschäftigten in den Berliner Betriebstätten müssen ein Stundenentgelt nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erhalten.
Ausgenommen hiervon sind geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.
Wenn Sie in Ihren Berliner Betriebsstätten mehr als 30 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, erhalten Sie keine Förderung.
Wenn Sie mehr als 20 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, kann Ihr Investitionsvorhaben mit maximal der Hälfte des jeweils möglichen Förderhöchstsatzes gefördert werden.
Beim Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte darf der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen.
Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümerinnen und Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt diese Voraussetzung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Wer kann Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?
Antragstellung in der geförderten Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% erhöht wird
Wer ist Fördergeber von Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin