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Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Stand: September 2026 · Geprüft vor 43 Tagen

Wenn Sie gemeinnützige Projekte im Umwelt- und Naturschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Bremen.

Was wird gefördert?

Die Stadtgemeinde Bremen unterstützt Sie bei gemeinnützigen Projekten und Aktivitäten mit einem deutlichen Umweltbezug. Im Bereich Umwelt- und Naturschutz erhalten Sie die Förderung für Vorhaben und Kampagnen, die beispielsweise einen Beitrag zur Stärkung des Umweltbewusstseins, zum Schutz von Umwelt und Natur, zum Erhalt der Biodiversität, zum Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, zur Verbreitung einer nachhaltigen Mobilität oder eines umwelt- und ressourcenschonenden Konsumverhaltens leisten. Im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung erhalten Sie die Förderung für Vorhaben und Kampagnen, die konkret und beispielgebend Umwelt- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte in Verbindung mit den globalen Zusammenhängen der Wirtschafts- und Lebensweise der Industrienationen bewusst machen, die Auswirkungen von Lebensweise und Konsumverhalten auf die weltweiten Umwelt- und Lebensbedingungen thematisieren und Verhaltensänderungen initiieren oder umwelt- und entwicklungsbezogene Handlungspotenziale für nachhaltige Prozesse in Bremen nutzen. Im Bereich außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche erhalten Sie die Förderung für Projekte vor allem in den Themenfeldern Umwelt- und Naturschutz, globales Lernen sowie entwicklungspolitische beziehungsweise interkulturelle Bildungsarbeit unterstützt und Projekte von Einrichtungen, die den Schwerpunkt ihrer stadtteilbezogenen Umweltbildungsarbeit auf die praktische Vermittlung von grundlegenden Erfahrungen und Kenntnissen über Natur, Umwelt- und Ressourcenschutz legen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil an den förderfähigen Gesamtkosten erbringen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate. Ihren Antrag im Förderbereich „Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung” stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 20 Umweltinnovation & Anpassung an den Klimawandel. Ihren Antrag im Förderbereich „Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche” stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Umwelt Beratung e.V.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen mit Sitz in der Stadt Bremen.

Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen.

Ihr Projekt muss einen deutlichen Umwelt-, Handlungs- oder Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen erkennen lassen.

Ihr Projekt darf ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

Wer kann Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung beantragen?

Gemeinnützige Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Bremen

Bis wann kann man Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung?

Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Bremen