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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Erfassung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden.

Was wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden können Zuschüsse in den Bereichen Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz erhalten. Gefördert werden Maßnahmen zur Erfassung von Altablagerungen, Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen. Die Förderung erfolgt in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben, wobei eine Bagatellgrenze von 12.800 € gilt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 12.800 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die vom Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz herausgegebenen Handlungsempfehlungen müssen eingehalten werden.

Weitere Voraussetzungen sind von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf den vorgesehenen Formularen,zwei schriftliche und digitale Antragskopien

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz

Wer kann Zuschuss für Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz?

Förderbetrag: ab 12.800 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)
  • → Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 12.800 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit

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