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Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Bodenschutzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Kunden, Kommunen.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Projekte zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie zur Umsetzung weiterer Maßnahmen des Bodenschutzes. Ziel ist es, die Umwelt zu schützen und die Lebensqualität in den betroffenen Gebieten zu verbessern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Wer kann Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes beantragen?

Öffentliche Kunden, Kommunen

Wer ist Fördergeber von Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen