Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Erfassung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz durch Zuschüsse.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 12.800 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die vom Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz herausgegebenen Handlungsempfehlungen müssen eingehalten werden.
Weitere Voraussetzungen sind von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden
Förderbetrag: ab 12.800 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →