Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Bodenschutzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Kunden, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
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Wer kann Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes beantragen?
Öffentliche Kunden, Kommunen
Wer ist Fördergeber von Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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