Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen möchten, die den Verkauf und die Bekanntheit von hessischem Wein und hessischen Weinerzeugnissen steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Weinwirtschaft.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antrag im Jahr vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind der Weinbauverband Hessische Bergstraße e.V.,der Rheingauer Weinbauverband e.V.,die von diesen getragenen Absatzförderungseinrichtungen.
Begünstige sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion, der Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Weinwirtschaft in Hessen tätig sind.
Eine Mitgliedschaft in den antragsbrechtigten Organisationen ist nicht erforderlich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebiete sind die Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße.Ihr Vorhaben muss auf Erzeugnisse ausgerichtet sein, die die geltenden Qualitätsregelungen für Wein erfüllen.Veröffentlichungen müssen allen Erzeugerinnen und Erzeugern des betreffenden Erzeugnistyps zugutekommen, ein bestimmtes Unternehmen, eine bestimmte Marke und eine bestimmte Herkunft dürfen nicht genannt werden.Vorhaben zu Weiterbildung und Wissensvermittlung müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden.Sie müssen Ihre Maßnahmen mit den übergebietlichen Maßnahmen des Weinfonds und des deutschen Weininstituts abstimmen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Weinwirtschaft
Förderquote: 100 %.
Antrag im Jahr vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
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