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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichBürgschaft

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Land Berlin

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Wenn Sie in einem Berliner Unternehmen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitnehmer in Berliner Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin übernimmt Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden an Berliner Unternehmen. Das Land sichert die Beteiligung mit einer Garantie für den Fall ab, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung nicht zurückzahlen kann. Die Garantie wird in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme gegeben. Der Höchstbetrag der Garantie beträgt maximal EUR 1 Million pro Unternehmen. Die Garantie erstreckt sich auf Beteiligungserträge bis zur Höhe von 12 Prozent der Beteiligungssumme im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer. Der berücksichtigungsfähige Gesamtausfall an Beteiligungserträgen für die Laufzeit der Beteiligung ist auf 12 Prozent der Beteiligungssumme begrenzt. Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.

Sie müssen sich als Arbeitnehmerin und als Arbeitnehmer an dem Unternehmen beteiligen, bei dem Sie selbst beschäftigt sind.

Ihr Unternehmen muss seinen Sitz und eine Betriebsstätte im Land Berlin haben.

Ihr Unternehmen darf in der Regel nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz darf höchstens EUR 50 Millionen betragen.

Ihr Unternehmen darf sich zu höchstens 25 Prozent im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die den vorgenannten Kriterien nicht entsprechen.

Die zu garantierende Arbeitnehmerbeteiligung darf noch nicht bestehen.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen

Wer kann Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen beantragen?

Arbeitnehmer in Berliner Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen?

Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus
  • → Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin

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