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Antrag möglichBürgschaft

Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen – Förderung in Berlin

Fördergeber: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligen wollen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Garantien, wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme. Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben: Innovationsprojekte,Umstellungen oderBetriebserrichtungen. Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaften für maximal 12 Monate,normalerweise höchstens EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmer,höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals. Die Laufzeit der garantierten Beteiligung entspricht ihrem Verwendungszweck und beträgt höchstens 10 Jahre. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und die Qualität Ihrer Unternehmensführung lassen langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten.

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Häufige Fragen zu Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen

Wer kann Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen beantragen?

Existenzgründer/in, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen?

Fördergeber ist BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Berlin

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