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Antrag möglichZuschuss

FTI-Thüringen INVEST – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Wissenschaftseinrichtung oder wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in den Auf- und Ausbau von Innovationszentren sowie in die Geräte- beziehungsweise Digital-Infrastruktur investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie bei Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur beziehungsweise Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Sie erhalten die Förderung für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren durch Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur,Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Invest),Investitionen in die Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen (WINAFO Digital). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 10 Millionen je Vorhaben, für Personalausgaben bis zu 100 Prozent, für Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million, undfür Investitionen in die Digital-Infrastruktur bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1 Million. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu bestimmten Stichtagen über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank ein. Im Fördergegenstand WINAFO Invest ist dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Fördergegenstand Innovationszentren alle Wissenschaftseinrichtungen und in den übrigen Fördergegenständen nur wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Vorhaben in Thüringen durchführen.Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist.Beachten Sie, dass alle Vorhaben wenigsten einem der 5 Spezialisierungsfelder der RIS Thüringen zugeordnet werden können.Sie müssen die Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens beantragen.Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „FTI-Thüringen INVEST"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu FTI-Thüringen INVEST

Wer kann FTI-Thüringen INVEST beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei FTI-Thüringen INVEST?

Förderbetrag: 5.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man FTI-Thüringen INVEST beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von FTI-Thüringen INVEST?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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