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Antrag möglichZuschuss

Außenwirtschaftsförderung – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie die Präsenz Ihres Unternehmens auf internationalen Märkten verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Thüringen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Messen im In- und Ausland,Beteiligung an Messegemeinschaftsständen, die im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gelistet sind, unddie Kontaktanbahnung und -vermittlung zu Geschäftspartnern beziehungsweise zu potenziellen Kunden im Ausland. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Teilnahme an Messen bis zu 50 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 10.000. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden pauschal um 10 Prozent erhöht. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000;für Kontaktanbahnungen im Ausland einmalig pauschal EUR 1.600. Sie können an unterschiedlichen Messen teilnehmen. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu 4 Beteiligungen bezuschusst werden. Stellen Sie Ihren Antrag spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Onlineportal EFRE-Portal der Förderperiode 2021–2027 bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Für Messebeteiligungen müssen Sie den online gestellten Förderantrag spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original nachreichen. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung können Sie am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko beginnen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank (TAB).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk oder den wirtschaftsnahen Dienstleistungen zuzuordnen sind sowiegroße Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke im Rahmen eines Gemeinschaftsstands, der im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gelistet ist.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei Messen dürfen Sie Produkte nicht direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen.

Wenn Sie dem Kunsthandwerk angehören, sind Sie hiervon ausgenommen.Messen in Deutschland müssen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ mit der AUMA-Kategorie „international” oder „international wandernd“ gekennzeichnet sein.Als Unternehmen des Handwerks oder als Handwerksorganisation können Sie sich an Fachmessen im In- und Ausland sowie an Endverbrauchermessen mit internationaler Ausrichtung beteiligen.

Wenn Sie dem Kunsthandwerk angehören, können Sie auch an Endverbrauchermessen ohne internationale Ausrichtung teilnehmen.Kontakte müssen durch Beraterinnen und Berater oder Beratungsunternehmen angebahnt werden.Ihr Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen sein.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Nachweise über zuwendungsfähige Ausgaben

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Häufige Fragen zu Außenwirtschaftsförderung

Wer kann Außenwirtschaftsförderung beantragen?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Thüringen

Wie hoch ist die Förderung bei Außenwirtschaftsförderung?

Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Außenwirtschaftsförderung beantragen?

Anträge müssen spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Außenwirtschaftsförderung?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank (TAB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen
  • → Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 10.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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