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Antrag möglichZuschuss

Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger, die das Freiwillige Soziale Jahr anbieten.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten zum Aufbau von Plätzen für Teilnehmende im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 100,00 pro Monat und tatsächlich tätiger Freiwilliger/tätigem Freiwilligen (Teilnehmerpauschale). Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 100 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger, die nach § 10 Abs.

1 Nr.

1 und 2 sowie nach Abs.

2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) in Schleswig-Holstein zugelassen sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen gemeinnützige Ziele verfolgen und einen angemessenen Eigenanteil erbringen.Sie müssen Plätze in einer der folgenden Einrichtungen zur Verfügung stellen: Einrichtung der Wohlfahrtspflege,Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe,Einrichtung der Gesundheitspflege,Einrichtung der Kultur und Denkmalpflege,Einrichtung des Sports.

Sie müssen ausreichend Fachkräfte für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen zur Verfügung stellen.

Diese müssen einen pädagogischen (möglichst sozialpädagogischen) Fachhochschul- beziehungsweise Hochschulabschluss haben, zeitnah erreichbar sein und den Freiwilligen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.Sie müssen die Zahlung eines Taschengeldes von in der Regel mindestens 40 Prozent des Maximalbetrages von 6 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze an jeden Freiwilligen gewährleisten.Sie müssen den Einsatzstellen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die Betreuung der Freiwilligen sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesbehörde durch die pädagogischen Fachkräfte sicherstellen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)

Wer kann Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie) beantragen?

Träger, die das Freiwillige Soziale Jahr anbieten

Wie hoch ist die Förderung bei Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)?

Förderbetrag: bis 100 €.

Bis wann kann man Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie) beantragen?

Anträge sind bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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