Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger, die das Freiwillige Soziale Jahr anbieten.
Der Förderbetrag liegt bei bis 100 €.
Anträge sind bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger, die nach § 10 Abs.
1 Nr.
1 und 2 sowie nach Abs.
2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) in Schleswig-Holstein zugelassen sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen gemeinnützige Ziele verfolgen und einen angemessenen Eigenanteil erbringen.Sie müssen Plätze in einer der folgenden Einrichtungen zur Verfügung stellen: Einrichtung der Wohlfahrtspflege,Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe,Einrichtung der Gesundheitspflege,Einrichtung der Kultur und Denkmalpflege,Einrichtung des Sports.
Sie müssen ausreichend Fachkräfte für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen zur Verfügung stellen.
Diese müssen einen pädagogischen (möglichst sozialpädagogischen) Fachhochschul- beziehungsweise Hochschulabschluss haben, zeitnah erreichbar sein und den Freiwilligen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.Sie müssen die Zahlung eines Taschengeldes von in der Regel mindestens 40 Prozent des Maximalbetrages von 6 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze an jeden Freiwilligen gewährleisten.Sie müssen den Einsatzstellen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die Betreuung der Freiwilligen sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesbehörde durch die pädagogischen Fachkräfte sicherstellen.
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Förderbetrag: bis 100 €.
Anträge sind bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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