Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der IKT-Forschung.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antragsfrist bis zum 30.06.2027
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen sind unter anderem eine Forschungsstrategie, die Berücksichtigung von branchenübergreifenden Methoden und die Regelung der Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
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Jetzt Projekt prüfenHochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderquote: 50 %.
Antragsfrist bis zum 30.06.2027
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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