Forschungsinfrastruktur – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 125 Tagen
Förderung von Forschungsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_forschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Einreichung eines detaillierten Projektantrags und die Nachweisführung über die Innovationskraft des Projekts.
Erforderliche Unterlagen
- Projektantrag,Nachweis über Innovationskraft
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forschungsinfrastruktur
Wer kann Forschungsinfrastruktur beantragen?
Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Forschungsinfrastruktur?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Forschungsinfrastruktur mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Forschungsinfrastruktur zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt