Forschungsinfrastruktur – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen
Förderung von Forschungsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Einreichung eines detaillierten Projektantrags und die Nachweisführung über die Innovationskraft des Projekts.
Erforderliche Unterlagen
- Projektantrag,Nachweis über Innovationskraft
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Forschungsinfrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forschungsinfrastruktur
Wer kann Forschungsinfrastruktur beantragen?
Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Forschungsinfrastruktur?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Forschungsinfrastruktur mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Forschungsinfrastruktur zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt