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Forschung und Entwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_feu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Unternehmensnachweis

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Forschung und Entwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Forschung und Entwicklung

Wer kann Forschung und Entwicklung beantragen?

Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Forschung und Entwicklung?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Forschung und Entwicklung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Forschung und Entwicklung zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_feu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt