Forschung und Entwicklung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_feu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Unternehmensnachweis
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Forschung und Entwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Forschung und Entwicklung
Wer kann Forschung und Entwicklung beantragen?
Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von Forschung und Entwicklung?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Forschung und Entwicklung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Forschung und Entwicklung zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_feu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt