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Antrag möglichZuschuss

Förderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen im Rheinischen Revier.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Bundesförderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier für Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung von Braunkohle. Gefördert werden Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz sowie Naturschutz. Die Voraussetzungen umfassen unter anderem den regionalen Konsens und die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2035.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss im Rheinischen Revier angesiedelt sein und den regionalen Konsens durch die Zukunftsagentur erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über den regionalen Konsens,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen

Wer kann Förderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen im Rheinischen Revier

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen?

Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2035.

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen?

Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Oktober 2035
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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