Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen im Rheinischen Revier.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2035.
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss im Rheinischen Revier angesiedelt sein und den regionalen Konsens durch die Zukunftsagentur erhalten haben.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen im Rheinischen Revier
Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2035.
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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