Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein Projekt zur Förderung des kulturellen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kulturveranstalter, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Anträge sind formgebunden zu den bekannt gegebenen Fristen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen, insbesondere Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter,intermediäre Akteurinnen und Akteure sowieZusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern und künstlerisch geprägten Kreativen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben soll auf Akteurinnen und Akteure der folgenden kulturwirtschaftlichen Teilmärkte ausgerichtet sein: Bildende Kunst,Musik,Literatur,Darstellende Kunst,Design,Foto und Film.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKulturveranstalter, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge sind formgebunden zu den bekannt gegebenen Fristen einzureichen.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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