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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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  4. /Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III
Antrag möglichZuschuss

Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie ein Projekt zur Förderung des kulturellen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturveranstalter, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in eine bessere Vermarktung, Vernetzung, Organisation und Kundenorientierung des kulturellen Angebots in Berlin. Sie erhalten die Förderung für Initiativen im Bereich des gemeinsamen, sowohl spartenbezogenen als auch spartenübergreifenden Marketings,Projekte zur kunden- und vermarktungsorientierten Verbindung, Kombination und Sichtbarmachung von Kulturangeboten,Ansätze zur Entwicklung und zum Ausbau der Kunden- und Abnehmerkreise für Dienstleistungen und Angebote aus allen Bereichen der Kultur und der Kreativwirtschaft,Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Markt für den Absatz kultureller Produkte und Dienstleistungen der Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten,Projekte zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Selbsthilfe-, Beratungs- und Servicestrukturen für Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten in der Kultur- und Kreativwirtschaft,Projekte zur Entwicklung von vermarktungsfähigen Gemeinschaftsangeboten und Angebotsformen der Kultur und Kulturwirtschaft. Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie Finanzierungszusagen (Förderzusagen). Als Institution außerhalb der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa kann die Förderung vergeben über allgemeine themenbezogene Wettbewerbe undallgemeine Antrags- und Projektaufrufe. Bei Vorhaben mit Modellcharakter oder bei besonderem kulturwirtschaftlichem oder kulturpolitischem Förderbedarf können Sie als potenzielle Fördernehmerin oder potenzieller Fördernehmer gezielt zur Förderung eingeladen werden. Darüber hinaus ist in Einzelfällen für Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 200.000 EUR eine direkte Förderentscheidung möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Anträge sind formgebunden zu den bekannt gegebenen Fristen einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, insbesondere Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter,intermediäre Akteurinnen und Akteure sowieZusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern und künstlerisch geprägten Kreativen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben soll auf Akteurinnen und Akteure der folgenden kulturwirtschaftlichen Teilmärkte ausgerichtet sein: Bildende Kunst,Musik,Literatur,Darstellende Kunst,Design,Foto und Film.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III

Wer kann Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III beantragen?

Kulturveranstalter, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III beantragen?

Anträge sind formgebunden zu den bekannt gegebenen Fristen einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin

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