Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Die Waldschutz-Richtlinie unterstützt Waldbesitzende bei der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Waldbesitzende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei –.
Frist und Status
Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres für bestimmte Maßnahmen; fortlaufende Anträge für andere Maßnahmen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)
Wer kann Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) beantragen?
Waldbesitzende
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)?
Förderbetrag: –.
Bis wann kann man Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) beantragen?
Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres für bestimmte Maßnahmen; fortlaufende Anträge für andere Maßnahmen.
Wer ist Fördergeber von Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt