Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 147 Tagen
Die Waldschutz-Richtlinie unterstützt Waldbesitzende bei der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse.
Antragsberechtigt sind: Waldbesitzende.
Der Förderbetrag liegt bei –.
Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres für bestimmte Maßnahmen; fortlaufende Anträge für andere Maßnahmen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenWaldbesitzende
Förderbetrag: –.
Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres für bestimmte Maßnahmen; fortlaufende Anträge für andere Maßnahmen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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