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Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen

Die Waldschutz-Richtlinie unterstützt Waldbesitzende bei der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzende.

Was wird gefördert?

Die Waldschutz-Richtlinie soll Waldbesitzende bei der Bewältigung der Schäden, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind, unterstützen. Dies soll durch Waldschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung (vorbeugende Maßnahmen) oder Wiederherstellung von Waldökosystemen erreicht werden. Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen in Verbindung mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen. Gefördert werden unter anderem: die Mehrausgaben bei der Aufarbeitung und Räumung von befallenem oder geschädigtem Nutz- und Kalamitätsholz, der Transport von Nutzholz zu Lagerplätzen, von denen kein Stehendbefall zu erwarten ist, die Polterspritzung mit Insektiziden, der Einsatz von Polterschutznetzen, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen, die Anlage von Holzlagerplätzen sowie Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei .

Frist und Status

Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres für bestimmte Maßnahmen; fortlaufende Anträge für andere Maßnahmen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen

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Häufige Fragen zu Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)

Wer kann Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) beantragen?

Waldbesitzende

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)?

Förderbetrag: –.

Bis wann kann man Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) beantragen?

Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres für bestimmte Maßnahmen; fortlaufende Anträge für andere Maßnahmen.

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt