Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Waldbesitzern für Naturschutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und schutzwürdigen Wäldern zum Erhalt von Biotopbäumen, Totholz und Altholzbeständen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Frist und Status
Jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen sowie anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder
Wer kann Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder beantragen?
Private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder?
Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder beantragen?
Jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Wer ist Fördergeber von Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt