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Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Waldbesitzern für Naturschutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten und schutzwürdigen Wäldern zum Erhalt von Biotopbäumen, Totholz und Altholzbeständen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert waldbauliche Tätigkeiten zur Förderung der Biodiversität in Natura-2000-Schutzgebieten und Wäldern mit besonderem Schutzwert. Förderfähige Maßnahmen umfassen: dauerhafter Nutzungsverzicht auf Biotopbäume, Belassen von stehendem und liegendem Totholz bis zur vollständigen Zersetzung, Erhaltung von Altholzbeständen durch Einschränkung des Holzeinschlags, Habitatpflege und Biotopverbesserungsmaßnahmen. Alle Projekte müssen auf Forstflächen in Sachsen-Anhalt in ausgewiesenen Schutzgebieten erfolgen. Anträge sind jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Forstamt (ALFF) zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Frist und Status

Jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen sowie anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder

Wer kann Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder beantragen?

Private und öffentliche juristische Personen, natürliche Personen, anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften mit Waldbesitz in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder?

Förderbetrag: ab 500 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder beantragen?

Jährlich bis zum 31. Januar beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Wer ist Fördergeber von Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt