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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen in Ihrem Eigentum zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz undzur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung. Außerdem können Sie als Forschungseinrichtung, die mit KMU zusammenarbeitet, eine Förderung für die Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.Bei Ergänzung der Förderung aus Landesmitteln kann die Höhe des Zuschusses für betriebliche Investitionen bis zu 70 Prozent und für Studien und Ideenwettbewerbe bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.Der Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 und kann für betriebliche Investitionen maximal EUR 1 Million und für Studien und Ideenwettbewerbe maximal EUR 100.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sie können Ihren Antrag jährlich zu 2 Terminen stellen, die im Internet veröffentlicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können jährlich zu 2 Terminen gestellt werden, die im Internet veröffentlicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen, im Fall von Studien und Ideenwettbewerben auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die mit KMU in Niedersachsen zusammenarbeiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Projekt in dem Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Im Fall von Ideenwettbewerben und Studien müssen Sie als Forschungseinrichtung mit KMU in Niedersachsen zusammenarbeiten und nachweisen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse über niedersächsische KMU und über Materialkreisläufe in Niedersachsen haben, um ein Konzept für die Unternehmen entwickeln zu können.

Sie müssen Ihrem Antrag Interessenbekundungen niedersächsischer Unternehmen beifügen, dass diese an dem konzipierten Projekt teilnehmen wollen.Bei betrieblichen Investitionsvorhaben müssen Sie als Unternehmen Ihrem Antrag eine sachkundige Stellungnahme eines Beratungsunternehmens auf dem Sektor der Ressourcen- und Materialeffizienz beifügen, in der die technische Durchführbarkeit Ihres Projekts bescheinigt wird.Bitte beachten Sie bei Kooperationsvorhaben: Bei mehreren beteiligten Akteuren aus Niedersachsen ist eine Weiterleitung der Förderung ausgeschlossen und jeder beteilgte Akteur muss für angefallene zuwendungsfähige Ausgaben die Voraussetzungen des Programms erfüllen und einen eigenen Antrag stellen.Im Fall von interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben muss die Kooperation im Interesse des Landes Niedersachsen liegen und die beteiligten Akteure aus Regionen außerhalb des Programmgebiets bringen ihre Mittel selbst ein.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.Bitte beachen Sie den Zweckbindungszeitraum für Infrastrukturen oder produktive Investitionen von 5 Jahren.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Interessenbekundungen niedersächsischer Unternehmen,Sachkundige Stellungnahme eines Beratungsunternehmens

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Häufige Fragen zu Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

Wer kann Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beantragen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft?

Förderbetrag: 20.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beantragen?

Anträge können jährlich zu 2 Terminen gestellt werden, die im Internet veröffentlicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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