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Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Qualifizierung von Existenzgründern in der Vor- und Nachgründungsphase.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaft und ähnliche Einrichtung bei der Durchführung einer begleitenden Qualifizierung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (insbesondere auch in den ländlichen Gebieten) in der Vor- und Nachgründungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Projektleitung und Organisation der Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 60 Stunden Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase und 200 Stunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung, maximal jedoch bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung, als Festbetragsfinanzierung maximal EUR 110,00 als Hilfe zur Existenzgründung je 8 absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung, insgesamt jedoch maximal EUR 2.750 je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.750 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_ego_wissen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sowie Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen oder kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmensgründerinnen und -gründer
  • die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen
  • sowie Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Businessplan,Qualifizierungsvertrag,Stundennachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)

Wer kann Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN) beantragen?

Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)?

Förderbetrag: bis 2.750 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN) zur Gruppe „sachsen_anhalt_ego_wissen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.750 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt