Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als überregional tätiger Träger der Jugendhilfe Projekte der kulturellen Kinder- und Jugendbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Überregional tätige Träger der Jugendhilfe.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Anträge sind bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Landesvereinigung Kinder- und Jugendbildung, die Landesarbeitsgemeinschaften und Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie überregional tätige Träger des Kinder- und Jugendschutzes.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben, zumindest müssen Sie aber Maßnahmen für junge Menschen aus Schleswig-Holstein durchführen.Sie müssen angemessene Eigenmittel erbringen und vorrangig andere öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen.Weiterhin müssen Sie auf die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel achten und die Gesamtfinanzierung Ihrer vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÜberregional tätige Träger der Jugendhilfe
Förderquote: 80 %.
Anträge sind bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →