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Antrag möglichZuschuss

Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als überregional tätiger Träger der Jugendhilfe Projekte der kulturellen Kinder- und Jugendbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Überregional tätige Träger der Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in der Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowieMaßnahmen zur Unterstützung überregional tätiger Träger des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landesvereinigung Kinder- und Jugendbildung, die Landesarbeitsgemeinschaften und Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie überregional tätige Träger des Kinder- und Jugendschutzes.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben, zumindest müssen Sie aber Maßnahmen für junge Menschen aus Schleswig-Holstein durchführen.Sie müssen angemessene Eigenmittel erbringen und vorrangig andere öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen.Weiterhin müssen Sie auf die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel achten und die Gesamtfinanzierung Ihrer vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe

Wer kann Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe beantragen?

Überregional tätige Träger der Jugendhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe beantragen?

Anträge sind bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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