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Förderung von Theatern in freier Trägerschaft – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert professionelle freie Theater durch gestaffelte Zuschüsse für Berufseinstieg, Einzelprojekte und Basisförderung für renommierte Kunstschaffende der darstellenden Künste.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen (ausschließlich professionelle, keine Amateur-Theaterpraktiker).

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuschüsse an Theaterprofis und Künstler der darstellenden Künste für nicht-kommerzielle künstlerische Arbeit in freien Theatern. Drei Förderkategorien: 1) Berufseinsteiger: bis 3.000 Euro (Stipendium) oder 5.000 Euro (Produktionszuschuss); 2) Projektförderung: bis 30.000 Euro für Neuproduktionen, Wiederaufnahmen und Gastspiele; 3) Basisförderung: bis 75.000 Euro jährlich (2-Jahres-Laufzeiten) für renommierte Kunstschaffende mit nachgewiesener künstlerischer Leistung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 75.000 €.

Frist und Status

Berufseinstieg und Projektförderung jährlich bis 1. Oktober des Vorjahres; Basisförderung jährlich bis 15. Mai des Vorjahres

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_theater“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen, die im Bereich der darstellenden Künste tätig sind.

Es werden ausschließlich professionelle Theaterpraktiker gefördert.

Nicht förderfähig

  • Amateur-Theaterpraktiker sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Theatern in freier Trägerschaft

Wer kann Förderung von Theatern in freier Trägerschaft beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen (ausschließlich professionelle, keine Amateur-Theaterpraktiker)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Theatern in freier Trägerschaft?

Förderbetrag: bis 75.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Theatern in freier Trägerschaft beantragen?

Berufseinstieg und Projektförderung jährlich bis 1. Oktober des Vorjahres; Basisförderung jährlich bis 15. Mai des Vorjahres

Wer ist Fördergeber von Förderung von Theatern in freier Trägerschaft?

Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Theatern in freier Trägerschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Theatern in freier Trägerschaft zur Gruppe „sachsen_anhalt_theater". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 75.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt