Förderung von Theatern in freier Trägerschaft – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert professionelle freie Theater durch gestaffelte Zuschüsse für Berufseinstieg, Einzelprojekte und Basisförderung für renommierte Kunstschaffende der darstellenden Künste.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen (ausschließlich professionelle, keine Amateur-Theaterpraktiker).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 75.000 €.
Frist und Status
Berufseinstieg und Projektförderung jährlich bis 1. Oktober des Vorjahres; Basisförderung jährlich bis 15. Mai des Vorjahres
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_theater“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen, die im Bereich der darstellenden Künste tätig sind.
Es werden ausschließlich professionelle Theaterpraktiker gefördert.
Nicht förderfähig
- •Amateur-Theaterpraktiker sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Theatern in freier Trägerschaft
Wer kann Förderung von Theatern in freier Trägerschaft beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen (ausschließlich professionelle, keine Amateur-Theaterpraktiker)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Theatern in freier Trägerschaft?
Förderbetrag: bis 75.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Theatern in freier Trägerschaft beantragen?
Berufseinstieg und Projektförderung jährlich bis 1. Oktober des Vorjahres; Basisförderung jährlich bis 15. Mai des Vorjahres
Wer ist Fördergeber von Förderung von Theatern in freier Trägerschaft?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Theatern in freier Trägerschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Theatern in freier Trägerschaft zur Gruppe „sachsen_anhalt_theater". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 75.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt