Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Stadt, Gemeinde, Landkreis oder kommunaler Zusammenschluss Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind oder die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 50.000 €.
Anträge müssen vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, soweit sie Baulastträger von öffentlichen Straßen, Ingenieurbauwerken oder Radverkehrsanlagen sind oder die Ausgaben aufgrund anderer (bundes-)gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich sein und die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung berücksichtigen.Wenn Sie eine selbstständige Radverkehrsanlage unterstützen, muss diese in einer Radverkehrskonzeption vorgesehen sein und die Richtlinien zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Sachsen beachtet werden.Sie planen Ihr Vorhaben bau- und verkehrstechnisch nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.Ihr Vorhaben muss die Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und die Anforderungen der Barrierefreiheit weitreichend erfüllen.Ihre Maßnahme muss rechtlich gesichert sein.Sie berücksichtigen bei Ihrem Vorhaben die Vorgaben des jeweiligen Hochwasserschutzkonzepts oder Hochwasserrisikomanagementplans.
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Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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