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Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) – Förderung in Halle (Saale)

Fördergeber: Stadt Halle (Saale)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderfähig sind Bürgerreisen, Besuche, Schüleraustausche und Projekte zur Vertiefung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind auf der Grundlage der jeweiligen Partnerschaftsverträge: 1. Bürgerreisen zu Partnerstädten und befreundeten Städten der Stadt Halle (Saale), 2. Besuche aus Partnerstädten und befreundeten Städten der Stadt Halle (Saale), 3. Schüleraustausche, 4. Begegnungen zwischen Einwohner:innen der Stadt Halle (Saale) und einer Partnerstadt bzw. befreundeten Stadt, 5. Projekte, die den Partnerschaftsgedanken und die Beziehungen zu Partnerstädten und befreundeten Städten der Stadt Halle (Saale) in der halleschen Bevölkerung vertiefen. Alle beantragten Projekte müssen nachweislich im öffentlichen Interesse der Stadt Halle (Saale) liegen und das Ziel der Förderung, Pflege und Intensivierung der jeweiligen Partnerschaften verfolgen. Für Bürgerreisen in Partnerstädte und befreundete Städte kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro Person, höchstens jedoch 1.000 Euro je Fahrt gewährt werden. Besuchsprogramme für Gäste aus den Partnerstädten und befreundeten Städten können mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro unterstützt werden. Bei Schüleraustauschfahrten in die Partnerstädte und befreundeten Städte der Stadt Halle (Saale) können Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 50 Euro pro Person gewährt werden. Bei Gegenbesuchen von Schulklassen der Partnerstädte bzw. der befreundeten Städte in Halle (Saale) kann für die Gestaltung eines von der Schule ausgearbeiteten Programms ein Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt werden. Projekte zur Förderung des Partnerschaftsgedankens und der Partnerschaften zwischen den halleschen Partnerstädten und der halleschen Bevölkerung können mit bis zu 500 Euro unterstützt werden. Über Zuwendungen aus Anlass offizieller Veranstaltungen der Partnerstädte und befreundeten Städte entscheidet die Stadt Halle (Saale) im Einzelfall.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50 € – 1.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, mindestens acht Wochen vor Projektbeginn

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle (Saale).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_partnerschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen, die ihren Sitz in der Stadt Halle (Saale) haben.

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Häufige Fragen zu Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale)

Wer kann Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) beantragen?

Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale)?

Förderbetrag: 50 € – 1.000 €.

Bis wann kann man Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale)?

Fördergeber ist Stadt Halle (Saale). Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) zur Gruppe „stadt_halle_partnerschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50 € – 1.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Halle (Saale)