Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) – Förderung in Halle (Saale)
Fördergeber: Stadt Halle (Saale)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderfähig sind Bürgerreisen, Besuche, Schüleraustausche und Projekte zur Vertiefung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50 € – 1.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich, mindestens acht Wochen vor Projektbeginn
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stadt Halle (Saale).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stadt_halle_partnerschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen, die ihren Sitz in der Stadt Halle (Saale) haben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale)
Wer kann Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) beantragen?
Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale)?
Förderbetrag: 50 € – 1.000 €.
Bis wann kann man Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale)?
Fördergeber ist Stadt Halle (Saale). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale) zur Gruppe „stadt_halle_partnerschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50 € – 1.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Halle (Saale)