Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 35 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen sowiekleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn keine Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften vorliegt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in einem Skigebiet investieren, das die Anforderungen der EU an kleine Skigebiete und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Das Skigebiet hat nicht mehr als 3 Pisten mit einer Gesamtlänge von höchstens 3 Kilometern.Die Gemeinde, in der das Seilbahnunternehmen liegt, hat maximal 2.000 Hotelzimmer und verkauft weniger als 15 Prozent der Skipässe als Wochenskipässe.
Hier gilt der Mittelwert der letzten 3 Jahre.
Ihre Maßnahme muss für eine ganzjährige Nutzung der Anlagen und damit auch auf den Sommertourismus ausgerichtet sein.
Hierzu müssen Sie zusammen mit Ihrem Antrag ein Konzept für die Ganzjahresnutzung im entsprechenden Ski- beziehungsweise Wandergebiet vorlegen.Sie sind verpflichtet, gemeinsam mit dem örtlichen ÖPNV-Träger die Schaffung eines Verkehrskonzepts und Möglichkeiten einer Anbindung der Seilbahn an den ÖPNV zu prüfen.Liegt der Investitionsbetrag unter EUR 500.000, muss das Vorhaben zumindest dazu beitragen können, das Gesamteinkommen in dem Gebiet unmittelbar und auf Dauer merklich zu erhöhen (Primäreffekt).Ihr Investitionsvorhaben muss mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung, vor allem dem Alpenplan und dem Regionalplan in Einklang stehen.Sie müssen innerhalb von 36 Monaten investieren,sich als Investor angemessen beteiligen.
Von der Förderung ausgeschlosssen sind Investitionen, die mit der grundlegenden Dienstleistung nicht unmittelbar zusammenhängen (beispielsweise Leihskiausrüstung, Zusatzeinrichtungen für Skischulen, Mountainbikeverleih), sowiedie Umschuldung oder Sanierung sowie Ersatzinvestitionen.
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Förderquote: 35 %.
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Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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