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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie in kleinen bayerischen Skigebieten die bestehenden Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen technisch erneuern oder modernisieren, um die technischen Standards, den Komfort und die Qualität der Seilbahnen zu verbessern. Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Investitionen bekommen, die für den Skisport beziehungsweise die Sommernutzung ebenso wichtig sind. Sie bekommen die Förderung als Investitions- oder Zinszuschuss, der ein Darlehen verbilligt. Sie können auch beides kombinieren. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen maximal 35 Prozent,für mittlere Unternehmen maximal 25 Prozent,für ausschließlich kommunal getragene Unternehmen bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen sowiekleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.

Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn keine Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften vorliegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in einem Skigebiet investieren, das die Anforderungen der EU an kleine Skigebiete und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Das Skigebiet hat nicht mehr als 3 Pisten mit einer Gesamtlänge von höchstens 3 Kilometern.Die Gemeinde, in der das Seilbahnunternehmen liegt, hat maximal 2.000 Hotelzimmer und verkauft weniger als 15 Prozent der Skipässe als Wochenskipässe.

Hier gilt der Mittelwert der letzten 3 Jahre.

Ihre Maßnahme muss für eine ganzjährige Nutzung der Anlagen und damit auch auf den Sommertourismus ausgerichtet sein.

Hierzu müssen Sie zusammen mit Ihrem Antrag ein Konzept für die Ganzjahresnutzung im entsprechenden Ski- beziehungsweise Wandergebiet vorlegen.Sie sind verpflichtet, gemeinsam mit dem örtlichen ÖPNV-Träger die Schaffung eines Verkehrskonzepts und Möglichkeiten einer Anbindung der Seilbahn an den ÖPNV zu prüfen.Liegt der Investitionsbetrag unter EUR 500.000, muss das Vorhaben zumindest dazu beitragen können, das Gesamteinkommen in dem Gebiet unmittelbar und auf Dauer merklich zu erhöhen (Primäreffekt).Ihr Investitionsvorhaben muss mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung, vor allem dem Alpenplan und dem Regionalplan in Einklang stehen.Sie müssen innerhalb von 36 Monaten investieren,sich als Investor angemessen beteiligen.

Von der Förderung ausgeschlosssen sind Investitionen, die mit der grundlegenden Dienstleistung nicht unmittelbar zusammenhängen (beispielsweise Leihskiausrüstung, Zusatzeinrichtungen für Skischulen, Mountainbikeverleih), sowiedie Umschuldung oder Sanierung sowie Ersatzinvestitionen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesamtfinanzierungsbestätigung der Hausbank,Konzept für die Ganzjahresnutzung

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Häufige Fragen zu Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Wer kann Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten?

Förderquote: 35 %.

Bis wann kann man Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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