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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune oder Kreis kreisübergreifend in einer anerkannten „Zukunftsregion“ zusammenarbeiten und ein Regionalmanagement errichten oder bereits betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Kreis mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Errichtung von Regionalmanagements sowie der Erweiterung und dem Betrieb bestehender Regionalmanagements einer anerkannten „Zukunftsregion“, an der Sie beteiligt sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.Die Förderung kann durch Landesmittel auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 90 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden.Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmgebiet SER maximal EUR 210.000 pro Jahr und im Programmgebiet ÜR maximal EUR 270.000 pro Jahr.Sie können Vorhaben können auch gebietsübergreifend (SER/ÜR) durchführen, dann werden die Finanzierungsanteile vorher festgelegt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 210.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt als Erstempfängerinnen und Erstempfänger sind Leadpartnerinnen und -partner (das sind die federführenden Kommunen oder federführenden Kreise) der „Zukunftsregionen“, die einen rechtskräftigen Anerkennungsbescheid von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhalten haben.

Sie können die Fördermittel an Letztempfängerinnen oder Letztempfänger (Organisationen mit kommunaler Beteiligung, die Regionalentwicklung zum Ziel haben, oder Organisationen, die von den Gebietskörperschaften mit der Wirtschaftsförderung betraut sind) weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das zu fördernde Regionalmanagement für eine „Zukunftsregion“ muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchgeführt werden, für das die Förderung beantragt wird.Sie als an der „Zukunftsregion“ beteiligte Kommune müssen neben dem Regionalmanagement auch eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner, der Ämter für regionale Landesentwicklung und weiterer relevanter Akteurinnen und Akteure einsetzen.Regionalmanagements müssen durch Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen das Zukunftskonzept der Region umsetzen sowie die regionale Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in der Steuerungsgruppe organisieren.Geben Sie die Fördermittel an Letztempfängerinnen und Letztempfänger weiter, müssen diese einen Kooperationsvertrag mit Ihrer „Zukunftsregion“ zur Umsetzung des Regionalmanagements abgeschlossen haben.Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen

Wer kann Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen?

Förderbetrag: bis 210.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 210.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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