Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune oder Kreis kreisübergreifend in einer anerkannten „Zukunftsregion“ zusammenarbeiten und ein Regionalmanagement errichten oder bereits betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 210.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt als Erstempfängerinnen und Erstempfänger sind Leadpartnerinnen und -partner (das sind die federführenden Kommunen oder federführenden Kreise) der „Zukunftsregionen“, die einen rechtskräftigen Anerkennungsbescheid von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhalten haben.
Sie können die Fördermittel an Letztempfängerinnen oder Letztempfänger (Organisationen mit kommunaler Beteiligung, die Regionalentwicklung zum Ziel haben, oder Organisationen, die von den Gebietskörperschaften mit der Wirtschaftsförderung betraut sind) weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das zu fördernde Regionalmanagement für eine „Zukunftsregion“ muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchgeführt werden, für das die Förderung beantragt wird.Sie als an der „Zukunftsregion“ beteiligte Kommune müssen neben dem Regionalmanagement auch eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner, der Ämter für regionale Landesentwicklung und weiterer relevanter Akteurinnen und Akteure einsetzen.Regionalmanagements müssen durch Anbahnung, Initiierung und Entwicklung von konkreten Projekten und Projektanträgen das Zukunftskonzept der Region umsetzen sowie die regionale Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in der Steuerungsgruppe organisieren.Geben Sie die Fördermittel an Letztempfängerinnen und Letztempfänger weiter, müssen diese einen Kooperationsvertrag mit Ihrer „Zukunftsregion“ zur Umsetzung des Regionalmanagements abgeschlossen haben.Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
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Förderbetrag: bis 210.000 €. Förderquote: 40 %.
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Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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