Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Koordinierungsstelle im Bereich Frauen und Wirtschaft aufbauen oder betreiben oder Arbeitsmarktprojekte für Frauen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Anträge für RIKA-Projekte können Sie fortlaufend stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Koordinierungsstelle muss folgende Aufgaben wahrnehmen: lebensphasenorientierte Beratung von Frauen zu Neuorientierung und Entscheidungsfindung, beruflichem Wiedereinstieg, aktueller Arbeitsmarktsituation, Weiterbildungsmöglichkeiten und -finanzierung sowie Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege,Durchführung von kurzen Orientierungs- und Informationsveranstaltungen (maximal 30 Zeitstunden), Abstimmung von regionalen Weiterbildungsbedarfen und -angeboten in Kooperation mit den Bildungsträgern vor Ort,Aufbau und Pflege eines regionalen Unternehmensverbundes und seine Geschäftsstellenarbeit,Aufbau und Pflege von sonstigen Netzwerken zur Förderung des Zuwendungszwecks sowie projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,Feststellung von Handlungsbedarfen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Frauen in der Region und gegebenenfalls Initiierung von Einzelprojekten in Abstimmung mit relevanten Akteurinnen und Akteuren.
Ihre Betriebsstätte, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden (nicht bei Beschäftigtenprojekten) sowie der Ort der Durchführung des Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet („Übergangsregion“ oder „stärker entwickelte Region“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
Modellprojekte ohne Teilnehmende (zum Beispiel Studien) können Sie auch gebietsübergreifend durchführen.Sie und gegebenenfalls auch Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein.Bei Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 40 %.
Anträge für RIKA-Projekte können Sie fortlaufend stellen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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