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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Koordinierungsstelle im Bereich Frauen und Wirtschaft aufbauen oder betreiben oder Arbeitsmarktprojekte für Frauen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Einrichtung und beim Betrieb von „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“. Sie erhalten außerdem eine Förderung für Einzelmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben durch regionale Ansätze zu verbessern (sogenannte RIKA-Projekte): Projekte, die die gleichberechtigte Arbeitsmarktteilhabe von Frauen erhöhen, zum Beispiel durch Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching und Aufstiegsförderung,Projekte, die Frauen bei der Existenzgründung oder der Übernahme eines bestehenden Unternehmens (Unternehmensnachfolge) unterstützen,Modellprojekte,Unterstützung von Netzwerkarbeit im Sinne des Gleichstellungsziels.interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsmaßnahmen mit Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat der Europäischen Union oder gegebenenfalls in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im Programmgebiet „stärker entwickelte Region“ (SER) bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben undim Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten bei Koordinierungsstellen und normalerweise maximal 24 Monaten bei RIKA-Projekten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Die Antragstellung für Koordinierungsstellen erfolgt nach Projektaufrufen zu festgelegten Antragsstichtagen, die im Internet veröffentlicht werden. Anträge für RIKA-Projekte können Sie fortlaufend stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Anträge für RIKA-Projekte können Sie fortlaufend stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Koordinierungsstelle muss folgende Aufgaben wahrnehmen: lebensphasenorientierte Beratung von Frauen zu Neuorientierung und Entscheidungsfindung, beruflichem Wiedereinstieg, aktueller Arbeitsmarktsituation, Weiterbildungsmöglichkeiten und -finanzierung sowie Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege,Durchführung von kurzen Orientierungs- und Informationsveranstaltungen (maximal 30 Zeitstunden), Abstimmung von regionalen Weiterbildungsbedarfen und -angeboten in Kooperation mit den Bildungsträgern vor Ort,Aufbau und Pflege eines regionalen Unternehmensverbundes und seine Geschäftsstellenarbeit,Aufbau und Pflege von sonstigen Netzwerken zur Förderung des Zuwendungszwecks sowie projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,Feststellung von Handlungsbedarfen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Frauen in der Region und gegebenenfalls Initiierung von Einzelprojekten in Abstimmung mit relevanten Akteurinnen und Akteuren.

Ihre Betriebsstätte, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden (nicht bei Beschäftigtenprojekten) sowie der Ort der Durchführung des Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet („Übergangsregion“ oder „stärker entwickelte Region“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.

Modellprojekte ohne Teilnehmende (zum Beispiel Studien) können Sie auch gebietsübergreifend durchführen.Sie und gegebenenfalls auch Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein.Bei Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)

Wer kann Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA) beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA) beantragen?

Anträge für RIKA-Projekte können Sie fortlaufend stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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