VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens und zur Bekämpfung von Antisemitismus durch Zuschüsse für innovative Vorhaben im Rahmen des Landesprogramms.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften (außer Landesbehörden und Landesbetrieben).

Was wird gefördert?

Das Land unterstützt Projekte, die das Landesprogramm für jüdisches Leben und Antisemitismusbekämpfung umsetzen, insbesondere innovative Vorhaben, die geeignet sind, das zeitgenössische jüdische Leben zu stärken, seine Vielfalt anzuerkennen, die Resilienz zu verbessern und die Weiterentwicklung zu ermöglichen. Förderquote: bis zu 90 % für natürliche Personen und private Einrichtungen; bis zu 80 % für öffentlich-rechtliche Körperschaften. Antragsteller müssen die IHRA-Antisemitismusdefinition anerkennen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit eingereicht werden

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen die IHRA-Antisemitismusdefinition anerkennen.

Förderfähig sind natürliche Personen sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften, ausgenommen Landesbehörden und Landesbetriebe.

Nicht förderfähig

  • Landesbehörden und Landesbetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens

Wer kann Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens beantragen?

Natürliche Personen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften (außer Landesbehörden und Landesbetrieben)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens?

Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens zur Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt