Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens und zur Bekämpfung von Antisemitismus durch Zuschüsse für innovative Vorhaben im Rahmen des Landesprogramms.
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften (außer Landesbehörden und Landesbetrieben).
Die Förderquote beträgt 80 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit eingereicht werden
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsteller müssen die IHRA-Antisemitismusdefinition anerkennen.
Förderfähig sind natürliche Personen sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften, ausgenommen Landesbehörden und Landesbetriebe.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenNatürliche Personen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften (außer Landesbehörden und Landesbetrieben)
Förderquote: 80 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens zur Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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