Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens und zur Bekämpfung von Antisemitismus durch Zuschüsse für innovative Vorhaben im Rahmen des Landesprogramms.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften (außer Landesbehörden und Landesbetrieben).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit eingereicht werden
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen die IHRA-Antisemitismusdefinition anerkennen.
Förderfähig sind natürliche Personen sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften, ausgenommen Landesbehörden und Landesbetriebe.
Nicht förderfähig
- •Landesbehörden und Landesbetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens
Wer kann Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens beantragen?
Natürliche Personen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften (außer Landesbehörden und Landesbetrieben)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens zur Gruppe „sachsen_anhalt_juedisches_lebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt