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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Explorative Forschungsansätze in der Fusion – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung für risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben im Bereich der Fusionsforschung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben zu neuartigen Technologien und der Realisierung einzelner Technologien oder Komponenten bis hin zu einem validierten Nachweis der Funktionstüchtigkeit bzw. einer Labordemonstration. Unterstützt werden Einzelvorhaben und (Forscher-)Verbünde mit bis zu 3 Partnern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben abdecken kann, ggf. zzgl. einer Projektpauschale von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Vorlagefristen: 15.01.2026, 31.10.2026, 31.10.2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Ihr Projekt schafft attraktive Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz.

Sie weisen aussagekräftige Evidenzen aus der Grundlagenforschung nach und legen den Nutzwert differenziert dar.

Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Kooperationsvereinbarung

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Explorative Forschungsansätze in der Fusion

Wer kann Explorative Forschungsansätze in der Fusion beantragen?

Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Explorative Forschungsansätze in der Fusion?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Explorative Forschungsansätze in der Fusion beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Oktober 2026. Vorlagefristen: 15.01.2026, 31.10.2026, 31.10.2027

Wer ist Fördergeber von Explorative Forschungsansätze in der Fusion?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Oktober 2026
Förderregion
Bundesweit

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