Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Unterstützung für Unternehmen zur Digitalisierung und Entwicklung innovativer digitaler Produkte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_efre“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen ist unter anderem der Kauf von Hard- und Software.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen
Wer kann Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen?
Förderbetrag: 3.000 € – 200.000 €. Förderquote: 85 %.
Bis wann kann man Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen zur Gruppe „sachsen_anhalt_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt