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Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Unterstützung für Unternehmen zur Digitalisierung und Entwicklung innovativer digitaler Produkte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei innovativen Digitalisierungsprozessen in Ihrem Unternehmen, bei der Entwicklung und Produktion von digital-kreativen Anwendungen, Produkten und Services sowie der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen in Netzwerken. Sie können eine Förderung in folgenden 3 Schwerpunkten erhalten: Digital Innovation, Digital Creativity und Cross Innovation. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit unterschiedlichen Fördersätzen und Höchstbeträgen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_efre“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen ist unter anderem der Kauf von Hard- und Software.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen

Wer kann Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen?

Förderbetrag: 3.000 € – 200.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen zur Gruppe „sachsen_anhalt_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 200.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt