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Antrag möglichZuschuss

Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe Maßnahmen und Angebote im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Förderung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachkosten für folgende Vorhaben: Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerke in den Frühen Hilfe,Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Fachkräfte,Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Freiwillige,Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme sowieErprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus einem Verteilerschlüssel. Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 30.11. für das Folgejahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30.11. für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen sich zur sachgerechten und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel verpflichten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Sie müssen sich zur Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitung im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen verpflichten und die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben erhobenen Daten zur Verfügung stellen.Je nach Art Ihrer Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

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Häufige Fragen zu Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Wer kann Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen beantragen?

Anträge müssen bis zum 30.11. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
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