Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert den erstmaligen Aufbau öffentlicher und kostenlos nutzbarer WLAN-Netzwerke an öffentlich zugänglichen Standorten, wo vergleichbare Infrastruktur noch nicht vorhanden ist.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen.
Antragsteller müssen die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen und das Netzwerk in ein nachhaltiges Nutzungskonzept für öffentliche Dienstleistungen, Tourismus und Kulturaktivitäten einbinden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
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