Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert den erstmaligen Aufbau öffentlicher und kostenlos nutzbarer WLAN-Netzwerke an öffentlich zugänglichen Standorten, wo vergleichbare Infrastruktur noch nicht vorhanden ist.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen.
Antragsteller müssen die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen und das Netzwerk in ein nachhaltiges Nutzungskonzept für öffentliche Dienstleistungen, Tourismus und Kulturaktivitäten einbinden.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs
Wer kann Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs beantragen?
Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs?
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Wer ist Fördergeber von Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt