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Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert den erstmaligen Aufbau öffentlicher und kostenlos nutzbarer WLAN-Netzwerke an öffentlich zugänglichen Standorten, wo vergleichbare Infrastruktur noch nicht vorhanden ist.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen.

Was wird gefördert?

Das Land fördert Investitionen in WLAN-Infrastruktur durch Zuschüsse für Geräteanschaffung, Breitbandanschlüsse, Installationsarbeiten und Systemkonfiguration. Geförderte WLANs müssen spezifische Qualitätsstandards erfüllen, darunter mindestens 50 Mbit/s Bandbreite und Einhaltung von IEEE-802.11-Standards. Antragsteller müssen die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen und das Netzwerk in ein nachhaltiges Nutzungskonzept für öffentliche Dienstleistungen, Tourismus und Kulturaktivitäten einbinden. Förderhöhe: bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen.

Antragsteller müssen die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen und das Netzwerk in ein nachhaltiges Nutzungskonzept für öffentliche Dienstleistungen, Tourismus und Kulturaktivitäten einbinden.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs

Wer kann Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs beantragen?

Kommunen, Landkreise, öffentliche Behörden, Vereine und private Organisationen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die öffentliche Dienstleistungen oder Tourismus-/Kulturangebote bereitstellen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Wer ist Fördergeber von Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt