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Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Unternehmen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine, mittlere und große Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Gefördert werden gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen, 35 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für große Unternehmen beträgt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_efre“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.

Die Maßnahme muss in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, und es muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachgewiesen werden.

Nicht förderfähig

  • Ausschlüsse umfassen unter anderem Maßnahmen zur Einhaltung von Unionsnormen
  • den Erwerb gebrauchter Anlagen
  • Demonstrationsprojekte und den Erwerb von Kraftfahrzeugen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestandsaufnahme von einem Sachverständigen,Nachweis eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis)

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) beantragen?

Kleine, mittlere und große Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis)?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis)?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) zur Gruppe „sachsen_anhalt_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt