Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Unternehmen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine, mittlere und große Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_efre“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.
Die Maßnahme muss in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, und es muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachgewiesen werden.
Nicht förderfähig
- •Ausschlüsse umfassen unter anderem Maßnahmen zur Einhaltung von Unionsnormen
- •den Erwerb gebrauchter Anlagen
- •Demonstrationsprojekte und den Erwerb von Kraftfahrzeugen.
Erforderliche Unterlagen
- Bestandsaufnahme von einem Sachverständigen,Nachweis eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis)
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) beantragen?
Kleine, mittlere und große Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis)?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis)?
Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) zur Gruppe „sachsen_anhalt_efre". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt