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Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Unternehmen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Zuschüsse werden für gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50% für kleine Unternehmen, 35% für mittlere Unternehmen und 20% für große Unternehmen, maximal jedoch 1 Million Euro je Unternehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_agvo“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.

Die Maßnahme muss in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem muss nachgewiesen werden.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen zur Einhaltung von Unionsnormen
  • der Erwerb gebrauchter Anlagen
  • Demonstrationsprojekte
  • der Erwerb von Kraftfahrzeugen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestandsaufnahme von einem Sachverständigen,Nachweis eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO)

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) beantragen?

Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO)?

Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO)?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) zur Gruppe „sachsen_anhalt_agvo". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt