Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_ego“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- •deren Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)?
Förderbetrag: bis 1.500.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) zur Gruppe „sachsen_anhalt_ego". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.500.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt