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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren. Das sind vor allem Projekte, die im schulischen Bereich ansetzen, um bereits während der Schulphase das unternehmerische Leitbild zu vermitteln und so eine Gründermentalität junger Menschen zu fördern, dabei helfen, das Gründungsgeschehen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes zu verbessern, Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen, im Verbund mit Branchenclustern und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800.000, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1,5 Millionen. Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 5 Jahre betragen. Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Projektvorschläge können Sie nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Außerdem kann das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Ideenwettbewerbe ausschreiben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_ego“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • •Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • •deren Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) beantragen?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) zur Gruppe „sachsen_anhalt_ego". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
  • → Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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