Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren. Das sind vor allem Projekte, die im schulischen Bereich ansetzen, um bereits während der Schulphase das unternehmerische Leitbild zu vermitteln und so eine Gründermentalität junger Menschen zu fördern, dabei helfen, das Gründungsgeschehen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes zu verbessern, Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen, im Verbund mit Branchenclustern und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800.000, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1,5 Millionen. Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 5 Jahre betragen. Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Projektvorschläge können Sie nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Außerdem kann das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Ideenwettbewerbe ausschreiben.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_ego“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
•Teilnehmerinnen und Teilnehmer
•deren Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Verbände, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)?
Förderbetrag: bis 1.500.000 €.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT) zur Gruppe „sachsen_anhalt_ego". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.