Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Förderung von Gutachten zur privaten Hochwassereigenvorsorge zur Reduzierung des Schadenspotentials an Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden..
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung ist zwar möglich, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten zur Ermittlung des Überflutungsrisikos
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge beantragen?
Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge beantragen?
Antragstellung ist zwar möglich, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
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