Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Gutachten zur privaten Hochwassereigenvorsorge zur Reduzierung des Schadenspotentials an Wohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden..
Antragstellung ist zwar möglich, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Antragsteller müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden.
Antragstellung ist zwar möglich, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
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