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Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Gutachten zur privaten Hochwassereigenvorsorge zur Reduzierung des Schadenspotentials an Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden..

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos und bietet konkrete Maßnahmenvorschläge zur signifikanten Minderung des Schadenspotentials. Es werden nur Gutachten gefördert, die von einem zertifizierten Gutachter erstellt wurden.

Frist und Status

Anträge für investive Maßnahmen können nicht mehr gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten zur Ermittlung des Überflutungsrisikos

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge beantragen?

Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge beantragen?

Anträge für investive Maßnahmen können nicht mehr gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Sachsen