Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Gutachten zur privaten Hochwassereigenvorsorge zur Reduzierung des Schadenspotentials an Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden..
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge für investive Maßnahmen können nicht mehr gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten zur Ermittlung des Überflutungsrisikos
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge beantragen?
Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäuden.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge beantragen?
Anträge für investive Maßnahmen können nicht mehr gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
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