Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse,Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sowiesonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Elektrobusse, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen in Hessen im ÖPNV eingesetzt werden; wenn die Landesgrenze überschritten wird, muss die zeitliche und räumliche Nutzung in Hessen überwiegen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 8 Jahren für die geförderten Busse und die geförderte Infrastruktur beachten.Die Gesamtausgaben Ihrer Maßnahme müssen mindestens EUR 100.000 betragen.Bitte beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck (zum Beispiel Werkstatt-, Transport- oder Unterstützungsfahrzeuge),Ausgaben fur Innenausstattung oder Reparaturen (zum Beispiel Überholung von Sitzen) unddie Nachrüstung von konventionellen Fahrzeugen auf E-Antrieb.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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