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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“ die Einführung von Elektrobussen im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung. Sie erhalten die Förderung für die Beschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb mit mindestens 5 Sitzplätzen für Fahrgäste, dazu gehören sowohl Fahrzeuge im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr oder flexible Bedienformen (Anrufsammeltaxi, Anruflinientaxi, Ruftaxi und Anruf- und Rufbus), wenn sie im ÖPNV eingesetzt werden oder diesen ergänzen,die Modernisierung von E-Bussen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Elektroantrieb stehen (zum Beispiel Batterietausch),Schulungen des Fachpersonals für den Umgang mit Elektrobussen,die Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten mit notwendiger Ausstattung für die Einführung von elektrisch betriebenen Bussen,die Anschaffung und Installation der für den Betrieb der Busse mit elektrischem Antrieb notwendigen Infrastruktur sowiedie Anschaffung der notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge für die Wartung der Busse mit elektrischem Antrieb. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur auf Betriebshöfen beträgt die Höhe des Zuschusses pro Ladepunkt maximal EUR 400,00 pro kW installierter Ladeleistung und maximal EUR 100.000 für den Netzanschluss pro Standort. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse,Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sowiesonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Elektrobusse, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen in Hessen im ÖPNV eingesetzt werden; wenn die Landesgrenze überschritten wird, muss die zeitliche und räumliche Nutzung in Hessen überwiegen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 8 Jahren für die geförderten Busse und die geförderte Infrastruktur beachten.Die Gesamtausgaben Ihrer Maßnahme müssen mindestens EUR 100.000 betragen.Bitte beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck (zum Beispiel Werkstatt-, Transport- oder Unterstützungsfahrzeuge),Ausgaben fur Innenausstattung oder Reparaturen (zum Beispiel Überholung von Sitzen) unddie Nachrüstung von konventionellen Fahrzeugen auf E-Antrieb.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen

Wer kann Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen?

Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 100.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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