Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Anmeldung bis zum 31.3. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Gemeinden,Landkreise,kommunale Zusammenschlüsse,die Verkehrsverbünde,Verkehrsunternehmen (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU) undsonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Maßnahmen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei Ihrer Maßnahme um ein abgegrenztes Projekt mit eigenem Verkehrswert handelt.Wenn für Ihre Maßnahme fachrechtliche Zulassungen erforderlich sind, müssen diese vor der Bewilligung vorliegen.Sie dürfen mit Ihrer Maßnahme nicht beginnen, bevor der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist.Die Zweckbindungsfrist beträgt grundsätzlich 15 Jahre, für bestimmte Maßnahmen gelten gesonderte Fristen.Beachten Sie bitte darüber hinaus die für die einzelnen Fördermaßnahmen geltenden besonderen Voraussetzungen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Anmeldung bis zum 31.3. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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