Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger im Katastrophenschutz Maßnahmen ergreifen, die Ihre Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren erhalten oder fortentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen.
Anträge für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen sind bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu stellen. Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen sind bis zum 28.2. des laufenden Jahres zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind öffentliche Trägerinnen des Katastrophenschutzes: Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein unddie Gemeinde Helgoland sowie Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen als private Trägerinnen und Träger des Katastrophenschutzes: der Arbeiter-Samariterbund,das Deutsche Rote Kreuz,die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft,die Johanniter Unfall-Hilfe,der Malteser Hilfsdienst.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen müssen Sie sicherstellen, dass die geltenden Ausbildungsvorschriften und genehmigten Ausbildungspläne eingehalten werden.Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt investive Maßnahmen durchführen, müssen Sie Ihr Beschaffungsvorhaben vor Auftragsvergabe mit der Bewilligungsstelle abstimmen,Ihre Beschaffungen dem landesweiten Ausstattungskonzept und der jeweiligen aktuellen Schwerpunktbildung der Bewilligungsstelle entsprechen.
Für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen gilt: Die Mitwirkung der Hilfeleistungsorganisation ist allgemein anerkannt.Die Hilfsorganisation stellt wenigstens 50 Einsatzkräfte oder mindestens 3 Einheiten im Katastrophenschutzdienst in Schleswig-Holstein bereit.Ihre Hilfszüge beteiligen sich regelmäßig an Übungen des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzes.
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Anträge für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen sind bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu stellen. Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen sind bis zum 28.2. des laufenden Jahres zu stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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