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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger im Katastrophenschutz Maßnahmen ergreifen, die Ihre Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren erhalten oder fortentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um dessen Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und fortzuentwickeln. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Ausbildung der Führungskräfte,Maßnahmen zur Ausbildung der Helferinnen und Helfer der Einheiten/Einrichtungen am Standort und Übungen,Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge (Wartung, Betrieb und Instandsetzung),investive Maßnahmen der Kreise und der kreisfreien Städte zur Komplettierung und zum Ersatz der standardisierten friedensmäßigen Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie für die fachspezifische Ausrüstung der Einheiten des Katastrophenschutzes zur Bekämpfung aller Gefahren und Störungen,Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen auf Landesebene für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Ausbildung der Helferinnen und Helfer und für Übungen bis zu 50 Prozent,Ausbildung der Führungskräfte bis zu 100 Prozent,Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge bis zu 50 Prozent,investiven Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte 50 bis 90 Prozent, im Einzelfall bis zu 100 Prozent der anfallenden Gesamtausgaben. Für Maßnahmen zur Förderung der Hilfeleistungsorganisationen wird auf Landesebene im Rahmen der institutionellen Förderung ein Festbetrag gewährt nach einem Verteilungsschlüssel, der einen Sockelbetrag sowie einen Betrag für jeden im Katastrophenschutzdienst tätigen Helfer und jede im Katastrophenschutzdienst tätige Einheit der privaten Hilfeleistungsorganisationen berücksichtigt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz). Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach Vorhaben: Anträge für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen der Kreise und der kreisfreien Städte sind jeweils bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu stellen.Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen sind bis zum 28.2. des laufenden Jahres zu stellen.

Frist und Status

Anträge für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen sind bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu stellen. Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen sind bis zum 28.2. des laufenden Jahres zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche Trägerinnen des Katastrophenschutzes: Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein unddie Gemeinde Helgoland sowie Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen als private Trägerinnen und Träger des Katastrophenschutzes: der Arbeiter-Samariterbund,das Deutsche Rote Kreuz,die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft,die Johanniter Unfall-Hilfe,der Malteser Hilfsdienst.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen müssen Sie sicherstellen, dass die geltenden Ausbildungsvorschriften und genehmigten Ausbildungspläne eingehalten werden.Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt investive Maßnahmen durchführen, müssen Sie Ihr Beschaffungsvorhaben vor Auftragsvergabe mit der Bewilligungsstelle abstimmen,Ihre Beschaffungen dem landesweiten Ausstattungskonzept und der jeweiligen aktuellen Schwerpunktbildung der Bewilligungsstelle entsprechen.

Für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen gilt: Die Mitwirkung der Hilfeleistungsorganisation ist allgemein anerkannt.Die Hilfsorganisation stellt wenigstens 50 Einsatzkräfte oder mindestens 3 Einheiten im Katastrophenschutzdienst in Schleswig-Holstein bereit.Ihre Hilfszüge beteiligen sich regelmäßig an Übungen des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzes.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz

Wer kann Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz beantragen?

Kreise, kreisfreie Städte, Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz beantragen?

Anträge für Ausbildungsmaßnahmen und investive Maßnahmen sind bis zum 30.6. des laufenden Jahres zu stellen. Anträge für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen sind bis zum 28.2. des laufenden Jahres zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

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