Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „midsa_wohnraumfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 60 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende zur Gruppe „midsa_wohnraumfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →