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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen für neue Wohnheimplätze durch Neubau, Umbau oder Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Wohnheimplatz bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 120.000 sowie für Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs je Wohnheimplatz höchstens EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „midsa_wohnraumfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende

Wer kann Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende?

Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende zur Gruppe „midsa_wohnraumfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e.V.
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 120.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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