Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 120.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „midsa_wohnraumfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende
Wer kann Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende?
Förderbetrag: bis 120.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende zur Gruppe „midsa_wohnraumfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 120.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt