Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Mobilitästzentrale einrichten und betreiben möchten, die rund um das Thema Mobiltät informiert und berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, die eine Mobilitätszentrale in Niedersachsen oder ein in Niedersachsen wirkendes Mobilitätsmanagement betreiben.
Die Einrichtung einer gemeinsamen Mobilitäszentrale ist möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Beachten Sie bitte, dass bei interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben mit Akteurinnen und Akteuren aus anderen Mitgliedstaaten auch außerhalb der Europäischen Union und beziehungsweise oder anderen deutschen Ländern die Kooperation im Landesinteresse liegen und jede beteiligte Region die notwendigen Fördermittel selbst in die Kooperation einbringen muss.
Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und Luftqualitätspläne, Klimaschutzpläne sowie Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätspläne – soweit vorhanden – berücksichtigt.Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 60 %.
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Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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